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Zur Kenntnisnahme der Zulassungsberechtigten in Berufsbildungseinrichtungen der zweiten Stufe

13.09.2021 10:26 261 Rezension
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Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber für die zweite Berufsausbildungsstufe müssen sich bis zum 13. September um 18:00 Uhr mit den erforderlichen Unterlagen bei der Berufsschule, an der sie zugelassen wurden, anmelden.

Die erforderlichen Unterlagen sind wie folgt:

Original des Zertifikats;
Angemessenes ärztliches Attest, das Gesundheit und körperliche Entwicklung widerspiegelt;
Musterantrag automatisch aus dem System entfernt (persönliches Konto);
Kopie des Personalausweises;
Vier 3 x 4 cm Fotografien;
Militärkarte oder Wehrpflichtigenbescheinigung;
Entsprechendes Bestätigungsdokument für zu Vorzugskonditionen zugelassene Personen.
Es ist zu beachten, dass das Versäumnis der bestandenen Person, sich an der Berufsschule, an der sie zugelassen wurde, anzumelden, als Verweigerung des Studiums in dieser Fachrichtung gilt.

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