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Das Staatsprüfungszentrum appellierte an Bewerber applicant

18.06.2021 13:56 455 Rezension
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Für das Studienjahr 2021/2022 müssen sich die Studienanfängerinnen und Studienanfänger des laufenden Jahres, die in sonderpädagogischen Fachrichtungen der Sekundarschulen zugelassen werden wollen, am 18./29. Juni zu den Eignungsprüfungen anmelden.

 

Anmeldelink zur Anmeldung zu Eignungsprüfungen:

 

https://eservices.dim.gov.az/qabiliyyet

 

Bewerberinnen und Bewerber, die an den Eignungsprüfungen für Sonderschulen auf der Grundlage der allgemeinbildenden Sekundarstufe teilnehmen möchten, können sich für beliebig viele Kommissionen anmelden.

 

Es werden keine Eignungsprüfungen für Kinematografie durchgeführt. Bewerberinnen und Bewerber, die für diese Fachrichtung zugelassen werden möchten, nehmen aufgrund ihrer Ergebnisse in der Aufnahmeprüfung (Abschlussprüfung) am Wettbewerb teil.

 

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 50 (Fachpunktzahl entfällt) und die die von der zuständigen Kommission durchgeführten Eignungsprüfungen bestanden haben, werden zum Wettbewerb der Fachrichtungen mit besonderen Fähigkeiten zugelassen. Am Wettbewerb der Fachrichtungen "Choreographie" und "Tanzlehre" können Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 30 (Fachpunktzahlbegrenzung wird nicht angewendet) teilnehmen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der 2. Ausgabe der Zeitschrift "Besondere Eignungsprüfungen", einer Sonderausgabe der Zeitschrift "Abituriyent".

 

Der Wettbewerb basiert auf der Gesamtpunktzahl des Teilnehmers in der Aufnahmeprüfung (Abschlussprüfung).

 

Anmerkungen:

 

1. Zusätzliche Anmeldetermine für die Eignungsprüfungen werden für diejenigen, die die Abiturprüfungen für die Absolventinnen und Absolventen der Vorjahre auf der Grundlage der 9. Klasse abgelegt haben, nach Abschluss ihrer Prüfungen und Kenntnis der Ergebnisse bekannt gegeben.

 

2. Bewerberinnen und Bewerber, die am 16. und 17. Juni die Abschlussprüfungen bestanden haben, können sich nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in die Eignungsprüfungskommissionen einschreiben.

 

3. Bewerber, die keinen elektronischen Antrag haben, können zunächst den "elektronischen Antrag des Bewerbers" für die Aufnahme in die allgemeinbildenden Schulen der 9-jährigen Sekundarstufe genehmigen und sich dann bei den Eignungsprüfungskommissionen anmelden.

 

4. Bewerberinnen und Bewerber, die im letzten Jahr an den Abschlussprüfungen teilgenommen und die Wettbewerbsbedingungen erfüllt haben, können sich auch anmelden und an den Eignungsprüfungen teilnehmen.

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