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Ein Bericht über die ethischen Verhaltensregeln für Beamte für das Jahr 2020 wurde erstellt

07.06.2021 11:44 405 Rezension
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Gemäß Artikel 18 des Gesetzes der Republik Aserbaidschan „Über den öffentlichen Dienst“ besteht eine der Hauptaufgaben eines Beamten darin, die ethischen Verhaltensregeln zu befolgen. Die einschlägigen ethischen Verhaltensregeln, Grundsätze und Rechtsmechanismen bezüglich ihrer Einhaltung werden durch das Gesetz der Republik Aserbaidschan „Über ethische Verhaltensregeln für Beamte“ bestimmt. Gemäß Artikel 20.2 dieses Gesetzes und dem Dekret des Präsidenten der Republik Aserbaidschan vom 16. August 2007 über die Anwendung des oben genannten Gesetzes überwacht das Staatliche Prüfungszentrum der Republik Aserbaidschan die Einhaltung der ethischen Regeln Verhalten. Gleichzeitig erhält das Zentrum gemäß der durch das Dekret des Präsidenten der Republik Aserbaidschan vom 11. April 2016 genehmigten „Charta des staatlichen Prüfungszentrums der Republik Aserbaidschan“ Beschwerden und Informationen über Gesetzesverstöße der Republik Aserbaidschan „Über ethische Verhaltensregeln von Beamten“ forscht zu Fragen des ethischen Verhaltens von Beamten, erstellt Empfehlungen und Berichte, untersucht den Stand ihrer Einhaltung der ethischen Verhaltensregeln, fasst die Informationen zusammen und informiert die Präsident der Republik Aserbaidschan zu den Verstößen.

 

Das Staatliche Prüfungszentrum teilte mit, dass das Zentrum in Übereinstimmung mit dem Gesetz daran arbeite, die Situation unter Einhaltung der ethischen Verhaltensregeln durch zentrale und lokale Exekutivbehörden sowie andere Regierungsbehörden zu untersuchen und Informationen zusammenzufassen und zu analysieren.

 

Das Zentrum hat ein „Formular für die Übermittlung von Informationen über ethisches Verhalten“ erstellt, und in Übereinstimmung mit diesem Formular werden die zentralen und lokalen Exekutivbehörden sowie die Oberste Bescheinigungskommission, der Nationale Fernseh- und Rundfunkrat, der Justiz- und Rechtsrat, der Rechnungskammer wurden Schreiben an den Menschenrechtskommissar (Ombudsmann) und die Agentur für geistiges Eigentum gerichtet. Die Informationen dieser Gremien zu ethischen Fragen wurden analysiert, zusammengefasst und ein entsprechender Bericht erstellt.

 

Bei der Analyse der Disziplinarmaßnahmen, die gegen Beamte der zentralen und lokalen Exekutivbehörden sowie anderer staatlicher Stellen verhängt wurden, wurde festgestellt, dass 10 wegen Verstoßes gegen die Anforderungen von Artikel 4 (Ehrliches Verhalten) des Gesetzes der Republik Aserbaidschan „Zu ethischen Verhaltensregeln für Beamte“ Artikel 370 über die Verletzung der Anforderungen von Artikel 5 (Zunahme von Professionalität und Eigenverantwortung), Artikel 20 über die Verletzung der Anforderungen von Artikel 6 (Loyalität), Artikel 8 über die Achtung der Menschenrechte, Freiheiten und berechtigten Interessen, Ehre und Würde und Ruf des Unternehmens Achtung des Rufs des Unternehmens) Artikel 150, Verstoß gegen Artikel 9 (Kulturelles Verhalten) Artikel 5, Verstoß gegen Artikel 5 (Ausführung von Aufträgen, Aufträgen oder Aufgaben) Artikel 453, Artikel 11 ( Unparteilichkeit) 2., 12. bei Verstoß (Erlangung materieller und immaterieller Vorteile, Privilegien oder Zugeständnisse) Artikel 110, Artikel 13 (Korruptionsprävention), Artikel 117, Artikel 14 (Beschränkungen des Erwerbs von Geschenken), Artikel 3, 15 (Verhinderung von Interessenkonflikten) 1 Disziplinarmaßnahme wurde wegen Verstoßes gegen Artikel 1, 16 (Einsatz von Eigentum), 1 wegen Verstoßes gegen Artikel 17 (Verwendung von Informationen).

 

Im Allgemeinen wurden im Berichtszeitraum gegen 1245 Beamte Disziplinarmaßnahmen verhängt, die gegen die Anforderungen des Gesetzes der Republik Aserbaidschan „Über ethische Verhaltensregeln für Beamte“ verstoßen. Von diesen Disziplinarmaßnahmen wurden 1.044 Beamte in zentralen Exekutivorganen und anderen staatlichen Organen und 201 Beamte in lokalen Exekutivorganen verhängt.

 

Bei der Analyse von 1.044 Disziplinarmaßnahmen, die von zentralen Exekutivbehörden und anderen Regierungsbehörden gegen Beamte wegen Verstoßes gegen ethische Verhaltensregeln verhängt wurden, wurde festgestellt, dass 538 für das Innenministerium, 351 für das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz, Ministerium für Ökologie und natürliche Ressourcen - 88, Staatlicher Zollausschuss - 33, Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten - 10, Ministerium für Wirtschaft - 7, Staatlicher Statistikausschuss - 4, Ministerium für Landwirtschaft - 3, Staatliche Agentur für Bürgerdienste und soziale Innovationen - 2 , Staatlicher Ausschuss für Stadtplanung und Architektur - 2, Lebensmittelsicherheitsbehörde - 2, Höhere Bescheinigungskommission - 1

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